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Masernschutz

Wichtiger Hinweis zum Masernschutzgesetz

Aufgrund der Bestimmungen des Masernschutzgesetzes dürfen wir Sie nur beschäftigen, wenn Sie dem Dienstgeber entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Wir bitten wir Sie um Nachweis vor Antritt Ihres Dienstverhältnisses. Hierzu steht Ihnen ein Vordruck zur Verfügung, den Sie hier als PDF vorfinden. Bitte lassen Sie den Vordruck von Ihrem Hausarzt/-ärztin oder einem sonstigen mit Ihrem Impf- oder Immunitätsstatus betrauten Arzt/Ärztin ausfüllen. Den Nachweis erhält dann die Personalabteilung.

Sollten Sie bereits bei einem Vorarbeitgeber einen entsprechenden Nachweis erbracht haben, reicht die Bestätigung des Vorarbeitgebers über den dort erbrachten Nachweis der Immunität.